März 2022
Achtung Änderung der Sporthallen Nutzung - ab 26.4.2022
24.03.2022 13:22
Liebe Sportler,
wie uns die Stadt Höxter mitteilte wird die Sporthalle am Nicolaitor ab dem 9.04.2022 bis ca. Sommer 2023 für die Schüler der Nicolaischule benötigt.
Ein Sportbetrieb in der Sporthalle am Nicolaitor ist deshalb bis ca. zum Sommer 2023 nicht möglich.
Wir haben uns um eine Übergangslösung bemüht und mit der Stadt Höxter, zumindest vom 26.4.2022 bis zu den Sommerferien (21.06.2022) eine Lösung gefunden.
Das Training ist dann in der Bielenberghalle im Gymnastikraum.
Adresse: 37671 Höxter, An der Steinmühle 7
Der Zugang zum Gymnastikraum erfolgt über den Haupteingang, kleine Treppenanlage hoch, links gegenüber vom Zugang zu den Tribühnen der großen Sporthalle.
Umkleiden sind hinter dem Gymnastikraum (Männer u. Frauen getrennt) oder im Untergeschoss.
Bitte die Parkplätze unterhalb der Sporthalle am Bielenberg nutzen.
Der Trainingsbetrieb findet weiterhin an den Tagen Dienstag und Donnerstag zu den gewohnten Uhrzeiten statt:
Taekwon-Do
Dienstag
17.00 Uhr – 18.00 Uhr Anfänger
18.00 Uhr – 19.30 Uhr Kampftraining
Donnerstag
17.00 Uhr – 18.30 Uhr Fortgeschrittene u. Anfänger
Kickboxen
Dienstag
von 18.00 Uhr – 19.30 Uhr
Der Vorstand bemüht sich weiter um Hallenzeiten nach den Sommerferien 2022 und wird euch informieren (über die homepage: http://sportschule-höxter.de oder https://www.facebook.com/Sportschule-Höxter-eV-277512305687099
Neue Corona Regeln beim Sport ab dem 4.03.2022
03.03.2022 14:32
Liebe Sportler,
heute erreichte uns vom Kreissportbund Höxter folgende Information zu den Corona Regeln, hier ein Auszug daraus was den Trainingsbetrieb angeht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kollegen*innen,
morgen, also am 04.03.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen. Sie sind hier zu finden: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Sport grundsätzlich mit 3G möglich
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen evtl. geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.